Schwerpunktschule

Das Land Rheinland-Pfalz bietet allen Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf (s. Sonderpädagogische Gutachten) gleichrangig zwei Förderorte an:

  • Eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt,
    das sind

    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
      (z.B. in Bad Marienberg, Westerburg, Hachenburg, Siershahn, Höhr-Grenzhausen)
    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
      (z.B. in Höhn, Wirges)
    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
      (z.B. in Hachenburg – Schule am Rothenberg)
    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung
      (z.B. in Hachenburg – Burggartenschule)
    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören
      (z. B. Landesschule Neuwied)
    • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
      (z.B. Landesschule Neuwied-Feldkirchen)
  • Eine Schwerpunktschule für integrierte Förderung,
    das sind ausgewählte

    • Grundschulen
      (z.B. Bad Marienberg, Höhn, Hachenburg)
    • RealschulenPlus
      (z.B. Westerburg, Hachenburg; Bad Marienberg ab Schuljahr 2017/18)

An beiden Förderorten werden die Schülerinnen und Schüler nach denselben pädagogischen Vorgaben und Ordnungen gefördert. Selbstverständlich haben die bestehenden Systeme dabei differierende Möglichkeiten.

Bei der Besprechung der sonderpädagogischen Gutachten werden die zur Verfügung stehenden Förderorte den Eltern vorgestellt. Die Eltern entscheiden auf dieser Grundlage über den Förderort, können später auf Antrag aber diese Entscheidung auch wieder ändern. Dazu muss zum Schulhalbjahr ein formloser Antrag an die aktuell besuchte Schule gestellt werden. Der Wechsel erfolgt dann zum neuen Schuljahr.

Bei Rückfragen bezüglich der recht komplexen Thematik beraten Sie die Förderschulen gerne.