Sonderpäd. Gutachten

Das Gutachtenportal im Schuljahr 2022/23 ist für Meldungen zur sonderpädagogischen Überprüfung seit Ende September 2022 geöffnet und schließt in der ersten Februarwoche 2023. Danach können keine Meldungen mehr erfolgen.

Kinder und Jugendliche, die trotz zusätzlicher Förderung an der Regelschule  umfängliche Schwierigkeiten haben, können zur sonderpädagogischen Überprüfung gemeldet werden. Dies erfolgt zu vorgegebenen Terminen (spätestens zum Schulhalbjahr) durch die jeweils zuständige Schule in der Regel an die wohnortnahe Förderschule L. Auch Eltern können eine Überprüfung bei der aktuell besuchten Schule beantragen.

Nach erfolgter Meldung wird von speziell dafür ausgebildeten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ein Gutachten erstellt, in dem der individuelle Förderbedarf des gemeldeten Kindes oder Jugendlichen festgetellt wird. Das Gutachten wird den Eltern erläutert und hat lediglich beratenden Charakter.

Die Eltern entscheiden in einem abschließenden Anhörgespräch, ob sie die Feststellungen akzeptieren und ob sie die angebotenen Fördermaßnahmen einschließlich eventuell eines Förderortwechsels annehmen.

Neben den Meldungen aus Grundschule oder RealschulePlus können auch Kindergartenkinder begutachtet werden.

Folgendes Informationsblatt wurde von der Michael-Ende-Schule Bad Marienberg für die Kindertagesstätten zusammengestellt:

INFORMATIONEN

ZUR EINSCHULUNG VON KINDERN MIT BESONDEREM FÖRDERBEDARF

Insbesondere Eltern von Kindern mit vermutlichen oder offensichtlichen Erschwernissen im Bezug auf schulisches Lernen wird in Rheinland-Pfalz ein intensives und völlig unverbindliches Beratungsangebot bereits vor der Einschulung gemacht. Primäre Ansprechpartner sind dazu die wohnortnahen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die auf Anfrage im Hinblick auf alle Formen von Förderbedürfnissen beratend tätig werden können.

In Beratungsgesprächen werden die Eltern über die innerschulischen sowie die vielfältigen in der Region vorhandenen Fördermöglichkeiten informiert. Bei vertieften Fragen zum konkreten Förderbedarf des Kindes besteht die Möglichkeit einer sonderpädagogischen Begutachtung. In einem von speziell ausgebildeten Förderpädagogen erstellten Gutachten  werden die konkreten Lernvoraussetzungen des Kindes im Hinblick auf schulisches Lernen ermittelt und abschließend ausführlich mit den Eltern besprochen. Ob und zu welchen Konsequenzen das führt, entscheiden allein die Eltern.

Die Einschulung in Rheinland-Pfalz soll grundsätzlich in die Grundschule erfolgen. Bei umfänglicherem zusätzlichem Förderbedarf kann nach Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens aber auch eine Förderschule oder eine von der Schulbehörde eingerichtete Schwerpunktgrundschule von den Eltern gewählt werden. Zurückstellungen vom Schulbesuch sollen nur noch in Ausnahmen und auf Empfehlung des Schularztes ausgesprochen werden.

Eltern, deren Kinder vermutliche oder offensichtliche Erschwernisse in den Lernvoraussetzungen aufweisen, können ihre Kinder zu den vorgesehenen Terminen sowohl in der Grundschule als auch in der wohnortnahen Förderschule L zum Schulbesuch anmelden und dabei die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens beantragen. Damit ist noch keinerlei Festlegung über die später besuchte Schule getroffen. Das entscheiden die Eltern erst zum Abschluss der Beratung.